Für die bei der Allmendinger Elektromechanik KG verkauften und reparierten Geräte leisten wir Garantie gemäß nachstehenden Bedingungen:
1. Auf die bei uns gekauften Waren gewähren wir in Ergänzung der gesetzlichen Gewährleistungsregelungen (§ 11 unserer AGB) eine Garantie auf Mangelfreiheit und Funktionsfähigkeit von 25 Monaten ab dem Lieferdatum.
2. Bei der Anmeldung von Garantieansprüchen muss der Kunde eine Kopie der Originalrechnung oder eine andere entsprechende Bestätigung vorlegen. Die Seriennummer muss am Gerät lesbar sein.
3. Es liegt im Ermessen der Allmendinger Elektromechanik KG, ob die Garantie durch Reparatur oder durch Austausch des Gerätes bzw. des defekten Teils erfüllt wird. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen. Ersetzte Teile gehen in das Eigentum der Allmendinger Elektromechanik KG über.
4. Sofern die Nachbesserung von der Allmendinger Elektromechanik KG nicht möglich oder unwirtschaftlich ist, werden wir innerhalb der oben genannten Garantiezeit entweder für gleichwertigen Ersatz sorgen, oder den an uns bezahlten Reparatur- bzw. Kaufpreis erstatten.
5. Garantiereparaturen müssen durch die Allmendinger Elektromechanik KG durchgeführt werden. Bei Reparatur die durch nicht autorisierte Personen oder Firmen durchgeführt wurden, besteht kein Anspruch auf Kostenerstattung, da solche Reparaturen sowie Schäden, die dadurch am Gerät entstehen können, von dieser Gewährleistung nicht abgedeckt werden. Wurde das von der Allmendinger Elektromechanik KG angebrachte Siegel entfernt oder beschädigt, erlischt die Garantie.
6. Soll das Gerät in einem anderen als dem Land betrieben werden, für das es ursprünglich entwickelt und produziert wurde, müssen eventuelle Veränderungen am Gerät vorgenommen werden, um es an die technischen und/oder sicherheitstechnischen Normen dieses anderen Landes anzupassen. Solche Veränderungen sind nicht auf Material- oder Verarbeitungsfehler des Gerätes zurückzuführen und werden von dieser Gewährleistung nicht abgedeckt. Die Kosten für solche Veränderungen sowie für dadurch am Gerät entstandene Schäden werden nicht erstattet.
7. Ausgenommen von der Garantiepflicht sind:
- Wartung, regelmäßige Inspektionen und Reparatur oder Austausch von Teilen aufgrund normaler Verschleißerscheinungen
- Missbrauch und zweckentfremdete Verwendung des Gerätes sowie falsche Installation
- Transport- und Fahrtkosten sowie durch Auf- und Abbau des Gerätes entstandene Kosten
- Schäden, die durch Blitzschlag, Wasser, Feuer, höhere Gewalt, Krieg, falsche Netzspannung, unzureichende Belüftung oder andere von der Allmendinger Elektromechanik KG nicht zu verantwortende Gründe entstanden sind.
- Beeinträchtigungen durch andere Geräte, z. B. durch elektromagnetische Strahlungen
- Geringfügige Abweichungen von der Soll-Beschaffenheit, die für Wert und Gebrauchstauglichkeit des Gerätes unerheblich sind.
8. Unsere Garantie ist eine produktbezogene Garantie und kann innerhalb der Garantiezeit von jeder Person, die das Gerät legal erworben hat, in Anspruch genommen werden.
9. Weitergehende oder andere Ansprüche, insbesondere solche auf Ersatz außerhalb des Gerätes entstandener Schäden sind – soweit eine Haftung nicht zwingend gesetzlich angeordnet ist – ausgeschlossen.
10. Garantieleistungen bewirken weder eine Verlängerung der Garantiefrist, noch setzen sie eine neue Garantiefrist in Lauf. Die Garantiefrist der eingebauten Ersatzteile endet mit der Garantiefrist für das ganze Gerät.
11. In Ausnahmefällen kann die Allmendinger Elektromechanik KG die Garantie für eine Reparatur ausschließen. Dies muss jedoch vor Auftragsannahme mit dem Kunden vereinbart werden.